AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky und dem Kunden zustande kommen.

 

  1. Vertragsabschluss
  2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
  3. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
  4. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn
  5. der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird,
  6. wir schriftlich die Annahme der Bestellung erklären
  7. wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder
  8. wir Vorauszahlungen des Kunden auf den Kaufpreis annehmen.

 

III. Preise

  1. Unsere Preise sind Festpreise; sie enthalten die Mehrwertsteuer.
  2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, stellen wir zusätzlich in Rechnung; sie sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
  3. Erfolgen Lieferungen und/oder Leistungen von TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, erst nach Ablauf eines Zeitraums von sechs Monaten nach Vertragsschluss, behalten sich beide Vertragsparteien eine Anpassung des vereinbarten Preises vor, sofern sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten nachweislich verändert haben.

Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Saldierung aller tatsächlich eingetretenen relevanten Kostensteigerungen und Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von Veränderungen im Lohnniveau, der Materialpreise oder der Preise der Vorlieferanten.

Bei Kostensenkungen wird der Vertragspreis entsprechend nach unten angepasst.

Zahlungsbedingungen

  1. In dem Vertrag können Vorauszahlungen oder Anzahlungen vereinbart werden. Falls dies erfolgt, kann TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky die vertragsgegenständliche Ware erst bei dem Vorlieferanten bzw. Hersteller bestellen, wenn die vereinbarte Zahlung im Unternehmen eingegangen ist. Kommt der Kunde mit der Leistung der Vorauszahlung oder Anzahlung in Verzug, hat er TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky sämtlichen hierdurch, insbesondere durch die hierauf beruhende spätere Bestellung bei dem Vorlieferanten bzw. Hersteller, entstehenden Schaden zu ersetzen.
  2. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er für den noch offenen Kaufpreis Verzugszinsen zu zahlen. Diese betragen für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher ist 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. Das Recht einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  3. Sofern sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

 

  1. Änderungsvorbehalt
  2. serienmäßig hergestellte Gegenstände verkaufen wir nach Muster oder Abbildung.
  3. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass wir bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
  4. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Leder und Textilien behalten wir uns vor.
  5. Auch handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Bezug auf Maße behalten wir uns vor.

 

  1. Montage
  2. Falls in dem Vertrag vereinbart wurde, dass der Kunde TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky die Maße zu bezeichnen hat oder falls der Kunde TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky die Maße bezeichnet und hierbei auf eine Ausmessung durch die Firma verzichtet, trägt allein der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bezeichneten Maße. In diesen Fällen hat der Kunde dem Unternehmen den Schaden zu ersetzen, der infolge einer unrichtigen Mitteilung der Maße entsteht.
  3. Die Montage wird von ausgewählten, seriösen Subunternehmern durchgeführt.
  4. Bestehen hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken in Bezug auf die Eignung der Wände, so hat der Kunde dies dem Verkäufer im Beratungsgespräch und unseren Montagepartner vor der Montage mitzuteilen. Gleiches gilt für den Verlauf von Leitungen, die sich in den Wänden befinden.
  5. Unsere Monteure sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von unseren Mitarbeitern ausgeführt, hat das auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Wir übernehmen insoweit keinerlei Haftung.

 

  1. Lieferzeit
  2. Termine und Lieferfristen sind ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
  3. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde uns eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, falls er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt hat und die Lieferung dann nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Nachfrist an den Kunden erfolgt ist.
  4. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit eine Vertragspflichtverletzung nicht auf Vorsatz beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von uns gelieferten Ware.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist; in diesem Fall hat der Kunde den Dritten auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Jeder Standortwechsel unseres Eigentums und alle Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  4. Hält der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

VIII. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

 

  1. Annahmeverzug
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie Lagerkosten, ersetzt zu verlangen.

TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky ist berechtigt, während der Dauer des Abnahmeverzugs von dem Kunden wegen der hiermit verbundenen Aufwendungen, insbesondere der anfallenden Lagerkosten, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 15,-/m³ Ware pro Kalenderwoche des Verzugs zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstand.

  1. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 3. Sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, sind wir berechtigt, statt die in Abs. 1 genannten Ansprüche geltend zu machen, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz 20% des Kaufpreises zu fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

 

  1. Gewährleistung
  2. Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
  3. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Kunden ohne erhebliche Nachteile ist.
  4. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, wenn wir die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen haben, wenn sich trotz der von uns versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt, wenn der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist, wenn wir die ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert haben oder wenn es nach den Umständen offensichtlich ist, dass wir nicht ordnungsgemäß nacherfüllen werden.
  5. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder wählt der Kunde nach Abs. 3 den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Ware an uns zurückzugewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  7. Im Übrigen bleibt die Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware unberührt.
  8. Teillieferungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten gelten nicht als Mangel. Der Kunde kann hieraus keine Rechte ableiten.

 

 

  1. Rücktritt
  2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben sowie wir ferner nachweisen, uns vergeblich um eine Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
  3. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die unsere Ansprüche in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

 

XII. Warenrücknahme

  1. Wenn wir berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten oder von uns gelieferte Waren z. B. aus Kulanz zurücknehmen, haben wir gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
  2. Aufwendungen, die wir zur Erfüllung des Vertrages erbracht haben, wie Transport- und Montagekosten, sind in der entstandenen Höhe zu ersetzen.
  3. Für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der von uns gelieferten Waren berechnen wir eine angemessene Pauschale.
  4. Dem Kunden bleibt im Fall der Berechnung einer Pauschale vorbehalten, nachzuweisen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
  5. Abs. 1 gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts durch den Kunden und bei einer Warenrücknahme im Rahmen einer Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs bzw. der Ausübung eines Rückgaberechts des Kunden bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

 

XIII. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

 

XIV. Datenschutz

  1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nur wie in dem gesondert bereitgestellten Informationsblatt über die Datenverarbeitung nach Artikel 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 beschrieben. Eine anderweitige Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur dann, wenn der Kunde in die anderweitige Verwendung eingewilligt hat oder für die anderweitige Verwendung eine gesetzliche Erlaubnis besteht; wir informieren den Kunden dann darüber gesondert.
  2. Für den Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden unterhalten wir geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Diese Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art und Umfang der jeweiligen Datenverarbeitung umgesetzt sowie während der Verarbeitungsdauer aufrechterhalten und angepasst.

 

  1. Foto- und Videodokumentation / Nutzungsrechte

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der AnbietAer im Rahmen der Planung, Lieferung, Montage oder nach Fertigstellung der Küche Foto- und/oder Videoaufnahmen der geplanten oder realisierten Küche anfertigt.

Diese Aufnahmen dürfen vom Anbieter zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube sowie Print- und Online-Werbematerialien) verwendet werden.

Die Nutzung erfolgt anonym, ohne Nennung des Namens oder der Adresse des Kunden. Personen werden nicht abgebildet oder – sofern unvermeidbar – unkenntlich gemacht.

Der Kunde kann der Nutzung der Aufnahmen jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen.

 

 

 

XVI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Hauptsitz.

 

XVII. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

 

XVIII. Individuelle Planung, Rücktrittsrecht

TRAUMKÜCHEN Florian Hoynatzky weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihm gekaufte und bestellte Ware/Küche auf Grund seiner individuellen Wünsche und Abstimmungen bei einem externen Hersteller bestellt und von diesem maß- und formgenau angefertigt wird. Insofern ist ein Widerrufsrecht – auch im Fernabsatzhandel – gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

 

 

Stand Januar 2026